Ratgeber

Praxisversicherung: Welche Policen Ihre Praxis braucht

Deutsche Ärztefinanz5. Februar 20269 Min. Lesezeit
PraxisversicherungHaftpflichtPraxis

Die Arztpraxis richtig absichern – ein Überblick

Eine eigene Praxis zu führen bedeutet unternehmerische Verantwortung – und damit auch vielfältige Risiken. Von ärztlichen Behandlungsfehlern über Einbruch und Wasserschäden bis hin zu Cyberangriffen auf die Praxis-IT: Die Bandbreite der Gefahren ist groß. Eine durchdachte Praxisversicherung schützt Sie vor existenzbedrohenden finanziellen Folgen.

Die unverzichtbaren Versicherungen

1. Berufshaftpflichtversicherung (Pflicht!)

Die Berufshaftpflicht ist für niedergelassene Ärzte gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus ärztlicher Tätigkeit entstehen – insbesondere bei Behandlungsfehlern. Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden betragen. Für chirurgisch tätige Ärzte oder Gynäkologen empfehlen sich höhere Summen bis 10 Millionen Euro.

2. Betriebshaftpflichtversicherung

Während die Berufshaftpflicht ärztliche Fehler abdeckt, schützt die Betriebshaftpflicht vor Ansprüchen, die aus dem Praxisbetrieb selbst entstehen. Beispiel: Ein Patient rutscht auf dem frisch gewischten Praxisboden aus und verletzt sich. Die Betriebshaftpflicht übernimmt Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eventuelle Folgeschäden. Empfohlene Deckungssumme: mindestens 3 Millionen Euro.

3. Praxisinventar- und Elektronikversicherung

Medizinische Geräte, IT-Infrastruktur, Möbel und Verbrauchsmaterialien – das Inventar einer modernen Arztpraxis hat schnell einen Wert von 100.000 bis 500.000 Euro. Die Inventarversicherung schützt vor:

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Leitungswasser und Sturm/Hagel
  • Überspannungsschäden an elektronischen Geräten

Besonders wichtig: Eine separate Elektronikversicherung für teure Diagnosegeräte (Ultraschall, Röntgen, EKG) bietet Allgefahrendeckung – auch bei Bedienungsfehlern und Kurzschluss.

4. Cyber-Versicherung

In Zeiten der Digitalisierung und Telematik-Infrastruktur (TI) ist die Cyber-Versicherung für Arztpraxen unverzichtbar geworden. Sie schützt vor:

  • Hackerangriffen und Ransomware-Attacken auf die Praxis-IT
  • Datenschutzverletzungen (DSGVO) und daraus resultierenden Bußgeldern
  • Betriebsunterbrechung durch IT-Ausfälle
  • Kosten für IT-Forensik, Krisenkommunikation und Rechtsberatung

Angesichts der sensiblen Patientendaten und der zunehmenden Vernetzung empfehlen wir eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro für Praxen mit bis zu 5 Mitarbeitern.

5. Praxisausfallversicherung

Was passiert, wenn Sie als Praxisinhaber krankheitsbedingt ausfallen? Die laufenden Kosten (Miete, Personal, Leasing) laufen weiter. Eine Praxisausfallversicherung ersetzt die entgangenen Einnahmen und sichert den Fortbestand Ihrer Praxis während Ihrer Abwesenheit.

Was kostet ein Rundum-Schutz?

Die Kosten für eine umfassende Praxisversicherung hängen von Fachrichtung, Praxisgröße und Standort ab. Als Orientierung für eine Allgemeinarztpraxis mit 3 Mitarbeitern:

  • Berufshaftpflicht: ca. 800–1.500 Euro/Jahr
  • Betriebshaftpflicht: ca. 200–400 Euro/Jahr
  • Inventar/Elektronik: ca. 500–1.200 Euro/Jahr
  • Cyber-Versicherung: ca. 300–600 Euro/Jahr
  • Praxisausfallversicherung: ca. 600–1.200 Euro/Jahr

Tipp: Viele Versicherer bieten Bündelrabatte von 10–20 %, wenn Sie mehrere Policen bei einem Anbieter abschließen. Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich in jedem Fall – oft lässt sich bei gleicher oder besserer Leistung erheblich sparen.

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